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  HAFTUNGSVERTEILUNG BEI UNFÄLLEN 




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Der Sachverhalt
  1435
Fahrer des vorausfahrenden Pkw A bremst absichtlich abrupt ab, um den nachfolgenden B

zu disziplinieren oder zu maßregeln, weil er sich über dessen vorhergehendes Fehlverhalten geärgert

hat. Kfz B fährt auf Kfz A auf. Betriebsgefahr des B?

LG-Urteil, Juni 2004

Haftungsverteilung

Haftungsverteilung: A 100%

Gericht: LG Hamburg
Datum: 10.06.2004
Aktenzeichen: 323 S 41/04
Quelle: Schaden-Praxis 2005, 83

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