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  HAFTUNGSVERTEILUNG BEI UNFÄLLEN 




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Der Sachverhalt
  1991
Hundehalter haftet für Losreißen des angeleinten Hundes

13-Jährige führte Hund eines Bekannten A auf einem Radweg entlang der Bundesstraße aus. Der Hund reißt sich los und läuft auf die Fahrbahn. Um dem Hund und dem nachlaufenden Mädchen auszuweichen, kollidierte Pkw B, dem keine Fehlreaktion anzulasten ist, mit anderem Kfz.





Haftungsverteilung

Haftungsverteilung: A 100%

Gericht: LG Coburg
Datum: 28.09.2007
Aktenzeichen: 22 O 283/07
Quelle: Justiz Bayern online

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