Keine Rente für ungelernte Langzeitarbeitslose


Eine 54-jährige Rentnerin klagte auf eine Rente, weil ihr der Arbeitsmarkt infolge körperlicher Unzulänglichkeit, ihres fortgeschrittenen Alters und mangelhafter Ausbildung verschlossen blieb. Die Frau hatte Wirbelsäulenprobleme und konnte keine Gegenstände von mehr als 5 Kilogramm Gewicht heben oder tragen. Dem Arbeitsamt gelang es über mehrere Jahre hinweg nicht, dieFrau zu vermitteln.

Das Bundessozialgericht entschied, daß ungelernte Langzeitarbeitslose, die wegen Krankheit nur bedingt einsatzfähig sind, keinen Anspruch auf Erhalt einer Frührente haben.

Dabei wies das Gericht auf den Grundcharakter der Versicherung hin, der darin bestehe, gegen gesundheitliche Risiken zu schützen, nicht jedoch gegen Arbeitsmarktrisiken mangels unzureichender Qualifikation oder zu hohen Alters. Derartige Risiken seien durch die Arbeitslosenversicherung abgedeckt.


Urteil des BSG
5 RJ 50/94
FAZ vom 15.09.1995
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