Telefonieren am Arbeitsplatz


Eine Arbeitnehmerin war beobachtet worden, wie sie des öfteren längere Privattelefonate von ihrem Arbeitsplatz aus führte. Sie wurde daraufhin vom Arbeitgeber ermahnt, Privatgespräche künftig während der Arbeitszeit zu unterlassen.

Als die gesprächige Mitarbeiterin erneut bei mehreren Privatgesprächen ertappt wurde, sprach der Arbeitgeber die Kündigung aus, die jedoch im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses in eine Abmahnung umgewandelt wurde.

Wer also unbefugt vom Firmentelefon aus Privatgespräche führt, riskiert dadurch eine Kündigung. Dies gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter von einem anderen im Betrieb angerufen wird.


SZ vom 06.06.1997
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