Karrieresprung ohne Rückfahrkarte


Die Ernennung eines Angestellten zum Geschäftsführer kann durchaus auch nachteilige Folgen haben.

Wird nämlich der Mitarbeiter später wieder als Geschäftsführer abberufen, lebt nach einer neuen Entscheidung des BAG der alte Vertrag nicht wieder auf. Dies hat zur Folge, daß der Mitarbeiter nach wie vor als leitender Angestellter gilt und somit nicht in den Genuß des Kündigungsschutzgesetzes kommt. Das heißt, er kann ohne Begründung jederzeit gekündigt werden.

Bei früheren Entscheidungen kam das BAG zum genau gegenteiligen Ergebnis. Um auf eine weitere Kehrtwendung des Gerichts vorbereitet zu sein, empfiehlt sich bei einer Geschäftsführerbestellung daher eine schriftliche Klarstellung, daß damit alle früheren Vereinbarungen aufgehoben werden.


Urteil des BAG
2 AZR 260/93
Impulse 7/95, 120
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