Weihnachtsgeld, Zeitungszusteller


Das BAG entschied, daß es nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße, wenn Arbeitnehmern, die im Zeitungsvertrieb im Innendienst beschäftigt sind, ein Weihnachtsgeld gezahlt wird, während die bei Wind und Wetter arbeitenden Zeitungszusteller dieses nicht bekommen.

Die Differenzierung ist nach Ansicht des BAG deshalb gerechtfertigt, weil die Außendienstmitarbeiter die Möglichkeit hätten, zur Weihnachtszeit von den Abonnenten ein erhebliches Trinkgeld zu erhalten.


Urteil des BAG vom 19.04.1995
10 AZR 344/94
NJW1995,Heft 37,S.VIII
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice