Bei Baggerarbeiten wurde ein Stromkabel durchtrennt. Durch den mehrstündigen Stromausfall gingen auf der EDV-Anlage einer nahegelegenen Firma sämtliche Daten der vorangegangen Wochen verloren.
Die Schadensersatzforderung der geschädigten Firma gegen den Bauunternehmer wurde vom Landgericht Konstanz als unbegründet abgewiesen. Computerdaten stellen nach geltendem Recht keine Sachen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar. Daher kann eine Eigentumsverletzung und somit ein Schadensersatzanspruch nicht vorliegen.
Für den Geschädigten war dies sicherlich ein unbefriedigendes Ergebnis, gegen das er sich jedoch durch eine tägliche Datensicherung hätte schützen können.
Urteil des LG Konstanz vom 10.05.1996
1 S 292/95
RdW 21/96, Seite IV