Ein verhängnisvoller Brief


Nach kürzester Zeit erwies sich für eine Lehrerin die Heirat mit einem Ingenieur als Flop. Nach knapp einem Jahr wurde die Ehe wieder geschieden. Die schlimmen Erinnerungen an die gescheiterte Ehe wären sicherlich längst verflogen, hätte die Lehrerin nicht noch kurz vor der Scheidung einen verhängnisvollen Brief an den damaligen Arbeitgeber ihres Mannes geschickt. Darin behauptete sie, ihr Ehemann würde Betriebsgeheimnisse des Hochtechnologieunternehmens weitergeben und eine unerlaubte Nebentätigkeit ausüben.

Der Arbeitgeber nahm diesen Brief zum Anlaß, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen. Da der Ingenieur die Nebentätigkeit einräumen mußte, blieb ihm nichts anderes übrig, als einem Vergleich über die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zuzustimmen. Der Ingenieur ist seitdem bereits über drei Jahre arbeitslos. Er verklagte seine Ex-Frau auf Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls.

Bei allem Verständnis für die Wut der Frau über die mißglückte Beziehung, konnten auch die Richter den Brief an den Arbeitgeber nicht gutheißen. Für die Lehrerin bestand kein akzeptabler Grund, ihren Mann beim Arbeitgeber anzuschwärzen, wohlwissend, daß ihm dies die Stellung kosten würde. Dies war wohl auch die Absicht bei der Abfassung des Briefes. Die Richter gingen davon aus, daß die Frau ihrem Ehemann "noch eins auswischen" wollte.

LG und OLG verurteilten die Lehrerin. Auch die Revision zum BGH half ihr nicht. Die höchsten Bundesrichter warfen der Frau vor, sie habe mit ihrem Vorgehen keinerlei billigenswerte Ziele verfolgt und wiesen das Rechtsmittel zurück.

Die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes hängt nun davon ab, wie bald der Ingenieur wieder einen Arbeitsplatz findet. Ein Justizsprecher schloß eine Summe von mehreren hunderttausend Mark nicht aus.


Beschluß des BGH vom 04.05.1995
VI ZR 249/94
RdW 1995, 626
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