Nicht nur Eheleute, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, können bei der Scheidung der Ehe einen Ausgleichsanspruch gegen den Ehegatten verlangen.
In letzter Instanz sprachen die Richter einer in Gütertrennung lebenden Ehefrau, die jahrzentelang im Betrieb des Ehemanns mitarbeitete und maßgeblich an einer beträchtlichen Wertsteigerung teilhatte, einen Wertausgleich zu. Voraussetzung ist allerdings, daß die Mitarbeit nicht nur gelegentlich und kurzfristig war.
Urteil des BGH vom 13.07.1994
XII ZR 1/93
RdW 1994, 691