Der Arbeitgeber kann die regelmäßige Anwesenheit seiner Mitarbeiter durch eine freiwillige Sonderzahlung (sog. Anwesenheitsprämie) belohnen. Eine derartige Regelung kann auch Inhalt einer Betriebsvereinbarung sein.
Im Falle von Fehlzeiten kann der Arbeitgeber Kürzungen bei der Anwesenheitsprämie vornehmen. Dies kann bis zu deren Wegfall führen. Die Kürzung ist auch dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer während der krankheitsbedingten Fehlzeiten Anspruch auf Lohnfortzahlung hat. Verstöße gegen das Maßregelungsverbot oder gegen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetz sah das BAG, das sich mit der Problematik zu befassen hatte, bei der Regelung einer Anwesenheitsprämie nicht.
Urteil des BAG vom 26.10.1994
10 AZR 482/93
NJW Heft 12/95, S.VIII