Ein Vater verunglückte zusammen mit seinen beiden Kindern bei einem schweren Verkehrsunfall. Alle drei verstarben noch am Unfallort, bevor jemand zur Unfallstelle kam.
Die Schwester des Verstorbenen machte ihren Erbanteil geltend. Die Ehefrau meinte, sie sei Alleinerbin geworden.
Dieser Fall zeigt, daß es im Erbrecht oft auf Sekunden ankommt: Hätten die mitverunglückten Kinder ihren Vater nur um eine Sekunde überlebt, wären diese Miterben ihres Vaters und nach dem Tod der Kinder die Ehefrau Alleinerbin geworden. Dies konnte jedoch weder durch ein Gutachten über den Unfallhergang noch durch das Obduktionsergebnis festgestellt werden. Das Oberlandesgericht Hamm mußte daher davon ausgehen, daß alle drei Fahrzeuginsassen gleichzeitig verstarben.
Die Frau und Schwester des Verstorbenen wurden daher Miterben.
Beschluß des OLG Hamm vom 12.06.1995
15 W 120/95
FamRZ 1995, 1606