Der Arbeitgeber eines Reisenden wollte diesem keine Vergütung zahlen, da Stichproben ergeben haben sollen, daß die in den Besuchsberichten angegebenen Tätigkeiten tatsächlich nicht erbracht worden seien.
Trotz der Stichproben stellte das Landesarbeitsgericht Köln klar:
Leugnet der Arbeitgeber die Vertragserfüllung durch den Arbeitnehmer, kämpft er damit gegen die Vermutung der Vertragstreue des Mitarbeiters an. Da aber zumindest von der Ableistung der Regel-Arbeitszeit auszugehen ist, obliegt dem Arbeitgeber der Beweis, daß der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung tatsächlich nicht erbracht hat.
Da der Arbeitgeber im vorliegenden Fall lediglich Vermutungen äußern konnte, verlor er den Prozeß.
Urteil des LArbG Köln vom 07.04.1995
13 (10) SA 1244/94
MDR 1996, 79