Ein Unternehmer spendierte mehreren, besonders erfolgreichen Mitarbeitern zur Belohnung eine Reise nach Spanien. Bei einer Stadtrundfahrt ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem einer der Reiseteilnehmer verletzt wurde.
Wegen des privaten Charakters der Reise und insbesondere der Stadtrundfahrt versagte die gesetzliche Unfallversicherung den Versicherungsschutz. Das Bundessozialgericht bestätigte diese Rechtsauffassung.
Urteil des BSG vom 16.03.1995
2 RU 17/94
NJW 1995, 3340