Wegfall des Arbeitslosengeldes


Ist ein Arbeitsuchender gesundheitlich nicht in der Lage, wöchentlich mindestens 18 Stunden zu arbeiten, führt dies nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht automatisch zum Wegfall des Arbeitslosengeldes.

Der Anspruch entfällt erst, sobald der zuständige Rentenversicherungsträger die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit des Versicherten feststellt. Erst ab Zugang dieser Mitteilung beim Arbeitsamt darf dieses die weiteren Zahlungen einstellen.


Urteil des BSG vom 14.12.1995
11 Rar 19/95
ZAP EN-Nr. 465/96
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