Unfall bei Autobahnpanne


Ein Autofahrer musste auf der rechten Fahrspur einer Autobahn anhalten, da sich das komplette linke Hinterrad mitsamt Bremstrommel gelöst hatte. Eine Standspur war an dieser Stelle nicht vorhanden. Er schaltete die Warnblinkanlage an und sicherte die Gefahrenstelle mit einem Warndreieck. Daraufhin begab er sich zu seinem Wagen, um durch das geöffnete Fenster der Fahrertür Autoschlüssel und Fahrzeugpapiere herauszuholen. In diesem Moment wurde er von einem mit hoher Geschwindigkeit herannahenden BMW erfasst und schwer verletzt.

In dem darauf folgenden Schadensersatzprozess ging das Oberlandesgericht Hamm von einem Mitverschulden des verletzten Autofahrers in Höhe von 25 Prozent aus. Dieser hätte, als er Schlüssel und Papiere aus seinem Pkw holen wollte, mit größter Vorsicht vorgehen müssen. Insbesondere hätte er auf den herannahenden Verkehr achten und eine größere Fahrzeuglücke abwarten müssen.


Urteil des OLG Hamm vom 08.12.1999
13 U 84/99
DAR 2000, 162
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