Verhängnisvoller Betriebsausflug


Wer sich von einem Betriebsausflug zu privaten Zwecken entfernt und dabei einen Unfall erleidet, verliert seinen Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Ein Mitarbeiter besuchte bei einem Betriebsausflug mit einem Schiff auf dem Rhein absprachewidrig mit mehreren Kollegen ein Weinfest. Auf dem Rückweg, den er allein antrat, ertrank er aus nicht geklärten Umständen im Rhein. Das Bundessozialgericht wies die Klage der Witwe des Verunglückten als unbegründet zurück, da es unter diesen Umständen eine Eintrittspflicht der Unfallversicherung nicht als gegeben ansah.


Urteil des BSG vom 31.05.1996
2 RU 24/95
EzS 40/554
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