Erleidet ein Arbeitnehmer auf dem Heimweg von der Arbeit einen Unfall, so hat er keinen Anspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er auf dem Weg seine Eltern besucht und dort das Mittagessen einnimmt.
Urteil des BSG vom 21.01.1997
2 RU 11/96
Betriebs-Berater 1997, 1642