Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) gilt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch für Formular-Arbeitsverträge.
Im konkreten Fall enthielt der Formularvertrag am Ende einen Verweis auf die Betriebsordnung, die ein Gehaltsabtretungsverbot enthielt. Die obersten Arbeitsrichter erklärten die "versteckte" Vertragsklausel nach dem AGB-Gesetz für unwirksam.
Urteil des BAG vom
5 AZR 447/94
Betriebs-Berater 1996, 908