Kündigung wegen Nebentätigkeit bei Arbeitsunfähigkeit


Verrichtet ein Arbeitnehmer während der Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit Nebentätigkeiten, so kann dies eine verhaltensbedingte Arbeitgeberkündigung rechtfertigen, wenn die Nebentätigkeit dem Wettbewerbsinteresse des Arbeitgebers zuwiderläuft, der Arbeitnehmer statt der Nebentätigkeit auch seine Arbeitspflichten gegenüber dem Arbeitgeber hätte erfüllen können oder die Nebentätigkeit den Heilungsprozess verzögert.


Urteil des LAG Hamm vom 08.03.2000
18 Sa 1614/99
Betriebs-Berater 2000, 1787
MDR 2000, 1140
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