Keine Steuerminderung durch Abstandszahlung


Der Bundesfinanzhof entschied, dass ein Bauherr, der nur wegen eines günstigeren Angebots einen Bauvertrag kündigt und deswegen an die Baufirma eine Abstandszahlung zahlen muss, diese Belastung nicht steuermindernd geltend machen kann. Kosten, die aus einem vertragswidrigen Verhalten entstehen, können nach Auffassung der Finanzrichter nicht steuermindernd berücksichtigt werden, da sie in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Herstellung des Bauwerks stehen.


Urteil des BFH
X R 13/97
Handelsblatt vom 16.10.2000
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