Zweifel an Krankheit bei ausländischem Attest


Bestehen Zweifel an der Richtigkeit einer von einem ausländischen Mitarbeiter während dessen Heimaturlaubs vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, muß der Arbeitgeber den Nachweis erbringen, daß sich der Arbeitnehmer mißbräuchlich oder betrügerisch hat krankschreiben lassen. Nicht ausreichend ist, daß das Unternehmen ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des ärztlichen Attests darlegt.

Allerdings kann der Arbeitgeber verlangen, daß der Arbeitnehmer den ausländischen Arzt von seiner Schweigepflicht entbindet. Weigert sich der Mitarbeiter, kann der dem Arbeitgeber obliegende Beweis als erbracht angesehen werden.


Urteil des BAG vom 19.02.1997
5 AZR 247/93
SZ vom 26/27.04.1997
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