Unfall beim Überqueren einer mehrspurigen Straße


Ein Autofahrer wollte mit seinem Pkw eine vierspurige Straße überqueren. In der Straßenmitte hielt er an und beobachtete den von rechts nahenden Verkehr. Als von dort kein Fahrzeug mehr kam, fuhr er wieder an. Dabei übersah er einen aus einer gegenüberliegenden Grundstücksausfahrt kommenden Autofahrer, der die mehrspurige Straße in anderer Richtung überqueren wollte.

Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass den aus der Grundstücksausfahrt kommenden Fahrer die überwiegende Haftung in Höhe von 80 Prozent traf, da er von einer Ausfahrt in die bevorrechtigte Straße einfuhr. Da der Unfall für den anderen Beteiligten nach Auffassung des Gerichts nicht unabwendbar war, weil er nicht nur auf den von rechts kommenden Verkehr hätte achten dürfen, traf ihn eine Mithaftung in Höhe von 20 Prozent.


Urteil des OLG Hamm vom 10.03.2000
9 U 128/99
NZV 2000, 376
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