Haushaltshilfekosten und Unterhalt


Ein Unterhaltspflichtiger, der krankheitsbedingt auf eine Haushaltshilfe angewiesen ist, kann die hierfür anfallenden Kosten unterhaltsmindernd geltend machen.

Nichts anderes gilt, wenn die Hilfeleistungen durch Angehörige erbracht werden, die auf eine Vergütung verzichten. Im Zweifel ist davon auszugehen, daß die Angehörigen auf eine Entlohnung nicht deshalb verzichten, um die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen Dritten gegenüber zu erhöhen.


Urteil des OLG Hamm vom 28.02.1997
11 UF 145/96
NJW-RR 1997, 675
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