Beamte, Sonderurlaub


Beamte erhalten nach den Vorschriften des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) bei der Niederkunft der Ehefrau Sonderurlaub.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg erweiterte den Anspruch nun auch auf Sonderurlaub für die Niederkunft der nichtehelichen Lebensgefährtin eines Beamten.


Urteil des OVG Lüneburg vom 05.06.1996
2 L 3170/95
ZAP EN-Nr. 223/97
anders: BVerwG 2 C 28/96
anders: BVerfG, 2 BvR 1478, FamRZ, 1998, 894
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