Informationen zu Umweltfragen


Ein Grundstückseigentümer betrieb eine eigene Wasserquelle. Da er Verunreinigungen seines Wassers durch eine nahegelegene, stillgelegte Abfalldeponie befürchtete, verlangte er von der zuständigen Behörde die Übersendung von Kopien sämtlicher Wasseranalysen aus der Umgebung der Deponie. Die Behörde erklärte sich lediglich bereit, dem Grundstücks-eigentümer Akteneinsicht zu gewähren. Angesichts der komplizierten Wasseranalysen sah sich der Antragsteller bei der bloßen Einsichtnahme in die Behördenakte überfordert und bestand auf Übersendung der gewünschten Informationen.

Grundsätzlich steht es im Ermessen der Behörde, in welcher Form sie einem Bürger die geforderten Informationen erteilt. Beantragt dieser wie hier ausdrücklich eine bestimmte Information, darf die Behörde dies aber nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe (z.B. unzumutbarer Verwaltungsaufwand) ablehnen. Derartige Gründe waren hier nicht ersichtlich. Die Behörde muß die gewünschten Umweltinformationen herausgeben.


Urteil des BVerwG vom 06.12.1996
8 C 64/94
RdW 97, 127
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