Versetzung eines Berufssoldaten


Ein Berufssoldat erhielt einen Versetzungsbescheid zu einem anderen Standort. Hiergegen erhob er Widerspruch, da er meinte, durch die Versetzung in seinen Grundrechten verletzt zu sein.

Der Bund hat laut Verfassungsauftrag das Recht und die Pflicht, die Streitkräfte so zu gestalten, daß sie ihren militärischen Aufgaben gewachsen sind. Das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Grundrecht auf Freizügigkeit werden daher durch die gesetzlich begründeten Pflichten der Soldaten im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes beschränkt. Die Versetzbarkeit von Soldaten ergibt sich somit bereits aus dem Dienstverhältnis und stellt keine Grundrechtseinschränkung dar. Der Soldat muß notgedrungen umziehen.


Beschluß des BVerwG vom 19.07.1995
1 WB 120/94
NVwZ 1996, 474
Praktiker-Report Heft 3/97, Seite 118
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