Sportartikel im Friseursalon


Ein Hauseigentümer vermietete einen Laden zum Betrieb eines Friseursalons. Später wollte sich der Herrenfriseur eine zusätzliche Einnahmequelle schaffen und verkaufte in seinem Salon Fan- und Sportartikel. Der Vermieter war hiermit nicht einverstanden und wollte dem Mieter die zweckwidrige Nutzung des Ladens gerichtlich untersagen lassen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf nahm zwar einen vertragswidrigen Gebrauch der Mieträume an, da diese ausdrücklich zum Betrieb des Friseursalons vermietet wurden. Gleichwohl meinte das Gericht, der Mieter habe die erweiterte Nutzung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben zu dulden.

Der Betreiber des Friseursalons wollte sich mit der Aufnahme des Sportartikelsortiments ein zweites Standbein schaffen. Das Warenangebot war auch durchaus geeignet, neue und insbesondere jüngere Kunden in den Friseursalon zu locken. Dies verglichen die Richter mit Damensalons, bei denen der Verkauf von Mode- und Kosmetikartikeln durchaus üblich ist. Im übrigen bestand keine Gefahr, daß die Mieträume durch den zusätzlichen Verkauf der Sportartikel verstärkt abgenutzt oder Mitbewohner belästigt würden. Im Ergebnis hat der Vermieter die Verkaufsaktivitäten des geschäftstüchtigen Friseurs zu dulden.


Urteil des OLG Düsseldorf vom 29.06.1995
10 U 44/95
ZMR 1996, 258
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