Verkehrsunfall eines Lehrers


Ein Schulleiter fuhr nach der Schule zu einer Buchhandlung, um sich ein für den Unterricht benötigtes Fachbuch zu kaufen. Auf der Weiterfahrt verunglückte er schwer mit seinem Privat-Pkw. Das OVG Lüneburg wertete den Unfall als Dienstunfall des Beamten.


Urteil des OVG Lüneburg vom 08.02.1995
2 L 1645/92
Niedersächsische Rechtspflege 1995, 288
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice