Mieterhöhung bei befristetem Mietvertrag


Die Mietparteien schlossen 1986 einen Mietvertrag über ein Einfamilienhaus, der bis zum 30.06.1993 befristet war. Der Mietpreis betrug monatlich DM 1.000. Der Vermieter verlangte ab 01.09.1992 eine Erhöhung auf DM 1.275.

Der Mieter weigerte sich mit der Begründung, bei befristeten Mmietverträgen sei eine Erhöhung während der Vertragsdauer nicht möglich. Das OLG Stuttgart, das den Fall zu entscheiden hatte, war anderer Meinung.

Soweit der Mietvertrag keine nähere Regelung über die Festschreibung der Mieter enthalte, sei eine Mieterhöhung nicht ausgeschlossen. Die häufig und auch in diesem Fall verwendeten Formularmietverträge enthalten meistens keine entsprechende Regelung.

Ergebnis also: Auch bei befristeten Mietverträgen sind Mieter nicht vor Mieterhöhungen sicher.


Urteil des OLG Stuttgart vom 31.05.1994
8 REMiet 5/93 wm 1994,420
RdW 4/95, S.126
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