Altersversorgung für ABM-Kräfte


Die seit Jahren steigende Arbeitslosigkeit hat zu einer hohen Anzahl von befristeten Arbeitsverträgen bei sogenannten ABM-Kräften geführt. Diese Verträge sind meist auf 1 Jahr befristet. Lange Zeit beschäftigte die Gerichte die Frage, ob ABM-Arbeitnehmer im Verhältnis zu zeitlich unbefristet tätigen Arbeitnehmern ungleich behandelt werden dürfen, soweit es um die betriebliche Altersversorgung geht.

Das BAG sorgte nun für Klarheit. ABM-Kräfte dürfen von Zusagen auf Leistung der betrieblichen Altersversorgung ausgenommen werden.

Im hier entschiedenen Fall galt das für eine 24 Monate bei einer Gemeinde beschäftigten Hilfskraft, die im Klagewege verlangte, bei der zuständigen kommunalen Zusatzversorgungsrentenkasse gemeldet zu werden und von dieser eine Zusatzrente für die Beschäftigungsdauer zu erhalten. Das BAG wies die Klage in letzter Instanz ab.


Urteil des BGH vom 23.12.1994
3 AZR 367/94
MDR 1995, 722
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