Zwangsräumung vor Schuljahresende sittenwidrig


Eine Familie mit vier Kindern, die alle noch die Schule bzw. den Kindergarten besuchten, wurde vom Amtsgericht zur Räumung der Wohnung mit einer Frist bis zum 30. April verurteilt. Nachdem die Räumungsfrist abgelaufen war, erschien der Gerichtsvollzieher und wollte die Mieter aus der Wohnung verweisen.

Ein Eilantrag auf Räumungsschutz hatte Erfolg, weil das OLG Köln der Auffassung war, daß bei einer Familie mit vier Kindern eine Zwangsräumung wenige Wochen vor Schuljahresende eine sittenwidrige Härte darstelle.


Beschluß des OLG Köln vom 14.06.1995
2 W 96/95
NJW-RR 1995, 1163
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