Der Betriebsrat eines Unternehmens war zur Wahrnehmung seiner Arbeit mit einer gut sortierten Bibliothek arbeitsrechtlicher Gesetze und Kommentare sowie einer Fachzeitschrift ausgestattet. Zu dieser kostenlosen Zurverfügungstellung ist der Arbeitgeber verpflichtet.
Den Arbeitnehmervertretern genügte das nicht. Sie verlangten den Bezug einer weiteren arbeitsrechtlichen Fachzeitschrift. Dies lehnte der Arbeitgeber ab. Der Betriebsrat erhob Klage und verlor den Prozeß in letzter Instanz vor dem BAG.
Die Bundesrichter schlossen sich der Auffassung des Arbeitgebers an, eine Fachzeitschrift sei genug. Wenn der Betriebsrat meint, er komme mit einer Zeitschrift nicht aus, müsse er detailliert darlegen, welche betrieblichen oder betriebsratsbezogenen Gründe die Anschaffung einer weiteren Zeitung erfordern. Da ein derartiges gesondertes Bedürfnis hier nicht vorlag, unterlag der Betriebsrat.
Beschluß des BAG vom 25.01.1995
7 ABR 37/94
RdW 11/95, Seite III