Besonders pingelig sind Finanzbeamte, wenn Betriebsausgaben auf Miet- und Arbeitsverträgen mit Angehörigen beruhen. Grundsätzlich werden hinsichtlich Form und Inhalt gleiche Vereinbarungen gefordert wie bei einem Vertrag mit Fremden.
Über das Ziel hinaus geschossene Finanzbeamte pfiff jetzt das Finanzgericht Köln zurück. Begründung: Zwischen Familienmitgliedern bestehe ein besonderes Vertrauensverhältnis, so daß nicht jede Einzelheit vertraglich geregelt sein müsse. Auf keinen Fall dürften höhere Anforderungen als bei Fremdverträgen gestellt werden.