Abschreibung Arbeitszimmer


Für eine weitere Einschränkung bei der Absetzung des häuslichen Arbeitszimmers bei Selbständigen sorgte nun der Bundesfinanzhof.

Haben Eheleute das Eigenheim jeweils zur Hälfte finanziert, kann der das Arbeitszimmer nutzende Ehegatte nur die halbe Abschreibung geltend machen.

Konsequenz aus dem Urteil: Der Ehegatte, der das Büro zu Hause betrieblich nutzt, läßt die Räumlichkeiten von seinem Partner mieten und setzt dann die Miete von der Steuer ab. Der andere zieht von den steuerpflichtigen Mieteinkünften seine Hälfte der Abschreibung ab.

(Quelle 1)

Arbeitszimmer, Eheleute

Arbeitszimmer für berufstätige Eheleute

Sind beide Eheleute berufstätig und absolvieren mehr als die Hälfte der Arbeitszeit zu Hause oder steht für die häusliche Arbeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, so können beide bis zu 2.400 DM pro Jahr für das häusliche Arbeitszimmer absetzen.

(Quelle 2)


Quelle 1:
Urteil des BFH vom 09.11.1995
IV R 60/92
RdW 1996, 234

Quelle 2:
Verfügung der OFG Düsseldorf vom 18.03.1997
S 2354 A St 1221
Impulse Heft 8/97, Seite 127
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