Fragen nach Krankheiten


Welche Fragen beim Einstellungsgespräch erlaubt sind, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Diesmal ging es vor dem Bundesarbeitsgericht um Fragen nach Vorerkrankungen des Bewerbers. Die Richter gaben den Parteien folgende Regeln mit auf den Weg:

Hat der Bewerber eine Vorerkrankung völlig überwunden, braucht er sie gar nicht erwähnen. Bei akuten Erkrankungen muß der Bewerber dann wahrheitsgemäß antworten, wenn dadurch seine Tätigkeit eingeschränkt wird oder die Krankheit ansteckend und für Kollegen bzw. Kunden gefährlich ist.

Schließlich muß offenbart werden, wenn schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses Ar-beitsunfähigkeit z. B. durch Operation, Kur oder schwere Krankheit zu erwarten ist. Weiter-gehende Fragen hielt das Gericht für unzulässig.


Urteil des BAG
12 AZR 270/84
DM Heft 2/96, Seite 74
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