Früherer Mieter profitiert nicht von höherer Miete


Ein Mieter schuldete seinem Vermieter Schadensersatz, weil er die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses zu vertreten hatte. Nach der Vertragsbeendigung vermietete der Vermieter die Wohnung zu einem höheren Mietzins weiter. Der frühere Mieter meinte, sein Vermieter müsse sich den Mehrerlös durch die höhere Miete anrechnen lassen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah keinen rechtlichen Zusammenhang zwischen der Schadensersatzpflicht des früheren Mieters und dem Mehrerlös an Miete in Folge des neu abgeschlossenen Vertrages. Zugunsten des schadenersatzpflichtigen Mieters kann es sich nicht auswirken, daß es dem Vermieter gelingt, nach Ablauf des Anspruchszeitraumes einen höheren Mietzins zu vereinbaren, zumal nicht einmal feststeht, ob dieser dauerhaft realisiert werden kann.


Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.05.1998
10 U 123/97
MDR 1998, 1405
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