Inbetriebnahme der Heizung im Sommer
Der Vermieter von Wohnraum ist verpflichtet, die Zentralheizung auch im Sommer in Betrieb zu nehmen, wenn die Temperatur in der Wohnung 18 Grad Celsius unterschreitet.
Urteil des AG Schöneberg vom 04.02.1998
5 C 375/97
NJW-RR 1998, 1308
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