Betriebsrente und Wiederverheiratung


Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts geht der Anspruch auf die Betriebsrente eines verstorbenen Ehegatten verloren, wenn der Hinterbliebene wieder heiratet.

Der Verlust der Betriebsrente ist endgültig. Diese lebt - anders als im staatlichen Rentensystem - nach der Scheidung der zweiten Ehe nicht wieder auf.


Urteil des BAG
3 AZR 28/96
Der Betrieb 1997, 883
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