Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts geht der Anspruch auf die Betriebsrente eines verstorbenen Ehegatten verloren, wenn der Hinterbliebene wieder heiratet.
Der Verlust der Betriebsrente ist endgültig. Diese lebt - anders als im staatlichen Rentensystem - nach der Scheidung der zweiten Ehe nicht wieder auf.