Entgeltfortzahlung, Berufsfußballer


Mehrere Spieler der Vereine Stuttgarter Kickers und SV Waldhof-Mannheim verklagten ihre Vereine auf höhere Entgeltfortzahlungen, weil sie infolge Verletzung längere Zeit nicht eingesetzt werden konnten.

Das Bundesarbeitsgericht stellte die Berufskicker allen übrigen Arbeitnehmern gleich. Nach dem Lohnausfallsprinzip stehen den Fußballern die Einkünfte zu, die sie bezogen hätten, wenn sie nicht krankheits- oder verletzungsbedingt ausgefallen wären. In Ermangelung anderer Anhaltspunkte ist zumindest bei Stammspielern hinsichtlich der Höhe der Entgeltfortzahlung von den Einkünften der letzten drei Monaten auszugehen.

Den Ballkünstlern stehen danach Einsatz- und Punktprämien zu, auch wenn sie nicht gespielt haben. Diese würden nach Meinung des Gerichts nur dann entfallen, wenn der Verein nachweisen könnte, daß ein Einsatz aus anderen Gründen, wie z.B. Sperre oder Formtief, nicht in Betracht gekommen wäre.


Pressemitteilung des BAG Nr. 64/95 vom 06.12.1995
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