Muß ein bestehender Betriebsrat angehört werden, wenn ein Arbeitgeber bei Dienstreisen mit großer Entfernung anordnet, daß Beschäftigte bereits am vorangehenden Sonntag antreten müssen?
Laut Bundesarbeitsgericht ist zu unterscheiden:
Keine mitbestimmungspflichtige Arbeitszeitverlängerung liegt vor, wenn der Mitarbeiter nicht selbst fahren muß und auch nicht bereits am Anreisetag mit der Arbeit beginnt.
Demgegenüber muß die Zustimmung des Betriebsrats eingeholt werden, wenn der Mitarbeiter bereits während der Anreise an einer Besprechung teilnimmt oder selbst mit dem Pkw fährt. Dann nämlich gilt die Anreise als Arbeitszeit.