Insolventer Käufer einer Eigentumswohnung


Nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist beim Verkauf einer Eigentumswohnung die Zustimmung des Verwalters erforderlich. Ohne diese Zustimmung wird der Kaufvertrag nicht wirksam. Hat ein Verwalter berechtigte Zweifel, daß der Erwerber die ihm gegenüber der Gemeinschaft obliegenden finanziellen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen wird, kann er die Zustimmung verweigern.

Dies entschied das Oberlandesgericht Köln im Fall eines Käufers, der als bisheriger Mieter der Eigentumswohnung mehrfach über Monate hinweg in Mietrückstand geraten war. Abschließend wiesen die Richter den Verkäufer daraufhin, daß er dem Verwalter zur Aufklärung des Sachverhalts jede ihm mögliche Information zu erteilen oder den Erwerber zu einer Selbstauskunft zu veranlassen habe


Urteil des OLG Köln vom 15.03.1996
19 U 139/95
NJW-RR 1997, 336
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