Als ein Ehepaar in Ihrem Urlaubshotel auf der griechischen Insel Kos ankam, bekam es mit sieben weiteren Neuankömmlingen ein Begrüßungsessen serviert, das offenbar verdorben war. Wenig später klagten alle über Magenschmerzen und Erbrechen.
Nach einem kurzzeitigen Aufenthalt im örtlichen Krankenhaus flog das Ehepaar am Abend des nächsten Tages nach Düsseldorf zurück. Dort lag es wegen einer schweren Lebensmittelvergiftung vier Tage im Krankenhaus. Eine weitere Woche waren beide krankgeschrieben.
Im darauf folgenden Rechtsstreit mit dem Reiseveranstalter sprachen die Richter den verhinderten Urlaubern das Recht zur Kündigung des Reisevertrages mit der Folge zu, daß ihnen der Veranstalter den vollen Reisepreis zurückerstatten mußte.
Darüberhinaus erhielten sie noch für jeden Tag des gründlich verdorbenen Urlaubs eine Entschädigung wegen der entgangenen Urlaubsfreuden in Höhe von jeweils DM 50 pro Person.
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 12.12.1994
2/24 S 103/94
DAR 1995, 162; RdW 1995, 305