Kein Schadensersatz für Fischvergiftung


Der Reiseveranstalter haftet nicht in jedem Fall, wenn der Tourist infolge verdorbener Lebensmittel im Urlaub erkrankt.

Eine Urlauberin hatte eine Reise in die Dominikanische Republik mit Hotel, Übernachtung und Frühstück gebucht, nicht aber die übrige Verpflegung. Bei einem Abendessen holte sie sich eine schwere Fischvergiftung. Da das Abendessen nicht zum Umfang des Reisevertrages gehörte, hat der Reiseveranstalter nach Auffassung des Amtsgericht Nordenam auch nicht für die Folgen einzustehen.

Die Frau hätte sich allenfalls an den Gastwirt Vorort halten können.


Urteil des AG Norden/Hamm vom 27.05.1995
3 C 258/93
Nürnberger Nachrichten
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