Schadensersatz bei ungerechtfertigter Abmahnung


Wer einen Konkurrenten unberechtigt wegen eines angeblichen Verstoßes gegen ein Kennzeichenrecht abmahnt, ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs dem Abgemahnten zum Schadensersatz verpflichtet, der beispielsweise durch Umsatzeinbußen infolge einer wegen der Rechtsunsicherheit vorübergehenden Vertriebseinstellung entstanden ist.


Beschluss des BGH vom 15.07.2005
GSZ 1/4
Pressemitteilung des BGH
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