Doppelte Ausführung einer Blitzüberweisung


Verlangt eine Bank nach telefonischer Entgegennahme eines Auftrags für eine Blitzüberweisung zu Dokumentationszwecken zusätzlich einen schriftlichen Überweisungsauftrag, so hat sie durch geeignete Vorkehrungen in ihrem Geschäftsbetrieb sicherzustellen, dass es nicht zu einer irrtümlichen Doppelüberweisung kommt. Wird infolge eines Versehens der schriftliche Überweisungsauftrag nochmals ausgeführt, muss die Bank ihrem Kunden hierfür Ersatz leisten.


Urteil des OLG Schleswig vom 29.09.2005
5 U 46/04
Pressemitteilung des OLG Schleswig
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