Abnahme eines Zahnersatzes
Das Einsetzen eines Zahnersatzes beim Patienten stellt in der Regel die Abnahme der Werkleistung des Zahntechnikers durch den Zahnarzt dar.
Urteil des OLG Frankfurt vom 17.02.2005
26 U 56/04
OLGR Frankfurt 2005, 566
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice