Die Hotelleitung muss einen Gast, von dem sie weiß, dass er wertvollen Schmuck bei sich führt, ungefragt auf Sicherheitsmängel der Zimmersafes hinweisen. Wird der Schmuck aus dem Safe gestohlen, ist der Hotelbetreiber zum Schadensersatz verpflichtet.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.01.2005
12 U 142/04
MDR 2005, 868