Keine Einstellung von BAföG-Zahlungen nach Studienplatzwechsel
Ein Studienplatzwechsel nach dem vierten Semester rechtfertigt - so das Bundesverfassungsgericht - für sich gesehen noch nicht die Ablehnung weiterer BAföG-Zahlungen.
Beschluss des BVerfG vom 24.08.2005
1 BvR 309/03
WiWo 39/2005, 131