Keine Einstellung von BAföG-Zahlungen nach Studienplatzwechsel


Ein Studienplatzwechsel nach dem vierten Semester rechtfertigt - so das Bundesverfassungsgericht - für sich gesehen noch nicht die Ablehnung weiterer BAföG-Zahlungen.


Beschluss des BVerfG vom 24.08.2005
1 BvR 309/03
WiWo 39/2005, 131
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