Transportversicherung: nächtlicher Diebstahl eines abgestellten Aufliegers
Ein Lkw-Fahrer, der einen Auflieger übers Wochenende auf einem in einem Gewerbegebiet gelegenen, verschlossenen, nachts beleuchteten und in unregelmäßigen Abständen von einem Bewachungsunternehmen kontrollierten Firmengelände abstellt, handelt nicht leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden wahrscheinlich eintreten werde. Wird der Anhänger nebst Ladung vom Gelände entwendet, muss demnach die für das Fahrzeug bestehende Transportversicherung für den Diebstahlschaden aufkommen.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 02.11.2005
I-15 U 23/05
OLGR Düsseldorf 2006, 44