Gebrauchtwagenkauf: Kolbenfresser bei 88.000 Kilometern
Tritt bei einem viereinhalb Jahre alten modernen Mittelklassewagen (Opel Vectra Diesel) bei einem Kilometerstand von nur 88.000 ein schwerer Motorschaden auf und war der Motor ausreichend mit Schmier- und Kühlmittel befüllt, spricht nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt eine sichere Vermutung dafür, dass ein technischer Mangel ursächlich für den Motorschaden war. Einen vom Verkäufer behaupteten Bedienungsfehler zog das Gericht als Ursache eines so genannten "Kolbenfressers" unter den heutigen technischen Bedingungen nicht ernstlich in Erwägung.
Steht somit fest, dass der Pkw bereits bei der Übergabe einen Motorschaden hatte, kann der Käufer die Kosten für den Einbau eines Austauschmotors ersetzt verlangen.
Urteil des OLG Frankfurt vom 04.03.2005
24 U 198/04
DAR 2005, 339
OLGR Frankfurt 2005, 526